Ist Nutella mit Butter eine abschlagspflichtige Kombination?

Dieser Blogpost thematisiert Inhalte und mögliche Auswirkungen der durch den G-BA veröffentlichten Vorschlagsliste zu abschlagspflichtigen Kombinationsarzneimitteln gemäß § 130e SGB V.

In den letzten Wochen beschäftigte die durch den G-BA veröffentlichte Vorschlagsliste zu abschlagspflichtigen Kombinationsarzneimitteln gemäß § 130e SGB V die deutsche Pharmaindustrie. Am 05.07.2023 hat der G-BA für knapp 200 Wirkstoffe potenzielle Kombinationen von bereits AMNOG-bewerteten Arzneimitteln benannt, welche zukünftig einem zusätzlichen Rabatt von 20 % bei einem Einsatz als Kombinationstherapie unterliegen. Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer hatten bis zum 27.06.2023 Zeit, eine entsprechende Stellungnahme einzureichen. Die mündliche Anhörung wird am 28.08.2023 virtuell stattfinden. Zusätzlich wird darüber diskutiert, anhand welcher Kriterien eine abschlagspflichtige Kombination identifiziert wird. z.B. anhand einer Rezeptverschreibung oder via Quartalsbetrachtung?

In der politischen Sommerpause hingegen werden traditionell auch Themen außerhalb der politischen Weiterentwicklung der Innen- und Außenpolitik diskutiert. Dieses Jahr dominiert eine Frage, welche sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld zu kontroversen Diskussionen führt: Wird Nutella (oder eine andere Schokoladencreme) mit oder ohne Butter gegessen? Verschiedene Persönlichkeiten äußern sich dazu, nicht zuletzt Außenministerin Annalena Baerbock und TV-Koch Tim Mälzer aus Hamburg: wenn Nutella, dann mit Butter – Fett ist mit Fett zu kombinieren.

Handelt es sich um eine abschlagspflichtige Kombination, wenn beide Artikel gemeinsam gekauft werden? Und wer würde den Rabatt erhalten? Der Konsument, der Supermarkt oder der Großhandel? Natürlich müssten wir hierzu den regulatorischen und patentrechtlichen Hintergrund der beiden Komponenten beleuchten. Es überwiegt zunächst die Frage, wie häufig diese Kombination in der Versorgung eingesetzt wird.

Dies als Anlass genommen hat SmartStep Consulting eine eigene Umfrage bei verschiedenen Stakeholdern durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stammen aus dem Kollegium, Kundenstamm und aus Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen. Das Ergebnis: von 141 befragten Teilnehmerinnen und Teilnehmern bevorzugen 55 % den Verzehr von Brot mit Nutella ohne Butter, für 45 % gehört die Kombination von „Fett mit Fett“ ganz klar zum wahren Nutella-Genuss.

Abbildung 1: Befragung zur Präferenz - Nutellabrot mit oder ohne Butter?

Bemerkenswert bei dieser Umfrage war, dass die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine emotionale Verbindung zu dieser Thematik zu haben scheinen und mit der Antwort auf die Frage verschiedenste Begründungen ungefragt mitgegeben wurden. Die Butter verfälsche das Geschmackserlebnis, die Butter sei überflüssig, die Butter führe zu einer Vermischung der Konsistenzen und nicht zuletzt zu einer Verunreinigung des Nutella-Glases, sollte kein separates Messer dafür genutzt werden. Befürworterinnen und Befürworter der Kombination Butter-Nutella hingegen verwiesen auf die Verstärkung des Geschmackerlebnisses, den Buttergeschmack per se und nicht zuletzt auf die verbindende Eigenschaft von Butter und der damit einhergehenden ausgleichenden Wirkung bei unebenen oder trockenen Unterlagen.

Wir schlussfolgern, dass Nutella mit Butter in der Versorgung nicht nur in Einzelfällen eingesetzt wird. Dennoch lässt sich vermuten, dass es keine abschlagspflichtige Kombination darstellen wird.

 

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Kontaktieren Sie uns einfach per Mail und wir beraten Sie gern – wir werden von Ihnen auch garantiert nicht fordern, dass Sie Ihr Nutellabrot mit oder ohne Butter verzehren.