ERFAHRUNGEN MIT DEM AMNOG-PROZESS – DIE PERSPEKTIVE DER SCHIEDSSTELLE

Im Februar 2015 fand in Berlin das ‚Meet the Expert‘-Treffen zum Thema ‚Verfahrensablauf und Entscheidungsfaktoren in der Schiedsstelle: Wie bereite ich mich vor?‘ statt.

Als Referenten konnten wir Herrn Professor Frank-Ulrich Fricke für Sie gewinnen. Frank-Ulrich Fricke ist Professor für Gesundheitsökonomie an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und stellvertretendes Mitglied der Schiedsstelle nach § 130b SGB V. Der studierte und promovierte Betriebswirt war mehrere Jahre in der pharmazeutischen Industrie zu den Themen Marktzugang, Gesundheitsökonomie, Preisbildung und Gesundheitspolitik tätig und hat sich dabei insbesondere mit Fragen des Marktzugangs von diagnostischen und therapeutischen Innovationen und gesundheitsökonomischen Evaluationen sowie Fragen zur Gesundheitspolitik und Gesundheitssystementwicklung befasst. Von 2000 bis 2005 war er Geschäftsführer der Fricke & Pirk GmbH, die im Juli 2005 von der IMS Health übernommen worden ist. Er fungierte nach der Übernahme dort als Principal Health Economics & Outcomes Research. Professor Frank-Ulrich Fricke hat über die Erfahrungen mit dem AMNOG-Prozess aus Sicht der Schiedsstelle referiert und Fragen und Szenarien in Bezug auf eine optimale Vorbereitung für ein Schiedsstellenverfahren diskutiert – im Rahmen der selbstverständlich angebrachten und gebotenen Neutralität.

Zum Hintergrund:
Seit in Kraft treten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) am 01. Januar 2011 hat sich für die pharmazeutischen Hersteller insbesondere im Bereich Market Access einiges geändert. Um als erstattungsfähiges Präparat in den deutschen Markt einzutreten ist die Einreichung eines Dossiers als Grundlage zur Bestimmung des Zusatznutzens durch den G-BA obligatorisch. Nach Beschlussfassung handeln die pharmazeutischen Hersteller und der GKV-Spitzenverband die Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel auf der Grundlage des durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgestellten Zusatznutzens aus. Wenn sich die Vertragsparteien auf dem Verhandlungswege nicht über einen Rabatt auf den Abgabepreis des Herstellers einigen können, wird die Schiedsstelle nach § 130b SGB V eingeschaltet.

‚Meet the Expert‘ ist eine Idee der SmartStep Consulting GmbH, um den substantiellen Dialog zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen zu stimulieren. Im Umfeld komplexer Regulationen und schwieriger Herausforderungen für den Marktzugang neuer Arzneimittel haben Sie die Chance, Hintergründe und Perspektiven ‚aus erster Hand‘ kennen zu lernen und mit Experten zu diskutieren.